Rechtsprechung
   ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23075
ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07 (https://dejure.org/2008,23075)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.2008 - 8 Ca 492/07 (https://dejure.org/2008,23075)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 8 Ca 492/07 (https://dejure.org/2008,23075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Verstoß des § 33 TVöD gegen höherrangiges Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Vollendung des 65. Lebensjahres; Durchführung einer Befristungskontrolle bei tariflichen Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf Grund von Befristungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    aa) Danach kann eine Maßnahme, auch wenn sie ausschließlich an das Alter anknüpft zulässig sein, wenn sie objektiv angemessen ist und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel, das in Beziehung zur Beschäftigungspolitik und zum Arbeitsmarkt steht, gerechtfertigt ist und die Mittel, die zur Erreichung dieses im Allgemeininteresse liegenden Ziels eingesetzt werden, nicht als dafür unangemessen und nicht erforderlich erscheinen (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 (Félix Palacios de la Villa/ Cortefiel Servicios SA).

    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, können andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 (Félix Palacios de la Villa/ Cortefiel Servicios SA).

    Unter "besondere Bestimmungen, die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können" kann sowohl die Entscheidung verstanden werden, die Lebensarbeitszeit der Arbeitnehmer zu verlängern, als auch das Gegenteil, durch früheren Eintritt in den Ruhestand, zu der sich die betreffenden nationalen Stellen auf Grund politischer, wirtschaftlicher, sozialer, demografischer und/oder haushaltsbezogener Erwägungen und in Anbetracht der konkreten Arbeitsmarktlage in einem bestimmten Mitgliedstaat veranlasst sehen können (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 (Félix Palacios de la Villa/ Cortefiel Servicios SA).

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Das die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 65. Lebensjahr rechtfertigende sachliche Interesses des Arbeitgebers ergibt sich aus seinem Bedürfnis an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, ohne eine dieser entgegenstehende Minderung der Leistungsfähigkeit sowie einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung (BAG, Urteil vom 20.11.1987 - 2 AZR 284/86, NZA 1988, 617), in Verbindung mit der Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur.

    Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer auch typischerweise von der Anwendung der Altersgrenzenregelungen durch seinen Arbeitgeber Vorteile hatte, weil dadurch auch seine Einstellungs- und Aufstiegschancen verbessert worden waren (BAG, Urteil vom 20.11.1987 - 2 AZR 284/86, NZA 1988, 617).

    Danach konnte von der Kammer ein überwiegen der schutzwürdigen Interessen der Arbeitnehmer am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Befristungstermin hinaus nicht festgestellt werden (ebenso BAG, Urteil vom 20.11.1987, NZA 1988, 617 ; Urteil vom 11.06.1997, NZA 1997, 1129 ).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Dabei ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. i.d. Sinne EuGH [22.11.2005], Slg. 2005, I- 9981 = NZA 2005, 1345 = NJW 2005, 3695 = EuZW 2006, 17 Rdnr. 63 - Mangold).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Die Förderung von Einstellungen stellt ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten dar(vgl. u.a. EuGH [11.1. 2007], Slg. 2007, I- 181 = NZA-RR 2007, 267 = NJW 2007, 1865 L - ITC).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Es gelten daher in jedem Fall die von der Rechtsprechung zu § 620 BGB entwickelten Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 11.03.1998, 7 AZR 700/96, BAGE 88, 162).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 296/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenzenregelung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    b) Bei einer Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres enden soll, handelt es sich um eine kalendermäßige Befristung dieses Arbeitsverhältnisses, da der Beendigungszeitpunkt hinreichend bestimmbar ist (BAG, Urteil vom 19.11.2003, 7 AZR 296/03, AP Nr. 3 zu § 17 TzBfG).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass den Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zukommt (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14).
  • BAG, 27.11.2002 - 7 AZR 655/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Piloten

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Auch tarifliche Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf Grund von Befristungen unterfallen der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 TzBfG (BAG, Urteil vom 27.11.2002, 7 AZR 655/01, AP Nr. 22 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Da die sich aus der Beitragszahlung ergebende Versorgung vorhersehbar ist und auch der Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand feststeht, ist der Arbeitnehmer gehalten, seine Lebensplanung auf die zu erwartenden Versorgungsbezüge einzustellen (BAG, Urteil vom27.07.2005, 7 AZR 443/04, NZA 2006, 37).
  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Nach diesen Maßstäben lässt sich eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG nicht feststellen (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht